Immobilie und Scheidung

Immobilie und Scheidung

Was bei einer Scheidung und einer gemeinsamen Immobilie zu beachten ist

Oftmals kommt es bei einer Scheidung zum Streit um das Haus oder die Wohnung. Bei der Eigentumsfrage eines gemeinsam bewohnten Hauses oder auch einer Eigentumswohnung sind zahlreiche Punkte zu beachten, wie z.B:

  • Ist das Haus noch mit einem Kredit belastet?
  • Muss ein Partner nach der Scheidung ausgezahlt werden?
  • Lohnt sich der Hausverkauf an einen Dritten?

Was spricht für den Immobilienverkauf bei einer Scheidung?

Der Verkauf der gemeinsamen Immobilie kann in vielen Fällen Konflikte zwischen den geschiedenen Ehepartnern reduzieren. Wenn die Immobilie beiden Partnern gehört, kann der Verkaufserlös fair aufgeteilt werden, und dies kann bereits während der Trennung geschehen. Allerdings erfordert dies die Zustimmung beider Partner zum Verkauf. Ein weiterer Grund für den Verkauf des Hauses ist die Möglichkeit, gemeinsame Schulden im Zusammenhang mit der Immobilie abzulösen. Wenn die Immobilie finanziert wurde, kann der Kredit durch den Verkauf des Hauses beglichen werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass möglicherweise eine Vorfälligkeitsentschädigung gegenüber der finanzierenden Bank fällig wird. Wenn jedoch einer der Partner emotional an dem gemeinsamen Besitz hängt oder den Kindern ein vertrautes Umfeld bieten möchte, besteht die Möglichkeit, die Immobilie mit allen damit verbundenen Verbindlichkeiten auf einen der Ehepartner zu übertragen.

Anteilsverkauf an den Ehepartner: Was Sie wissen sollten.

Falls die Ehepartner sich nicht auf einen gemeinsamen Verkauf einigen können, besteht die Möglichkeit, den Anteil an der Immobilie auf den anderen Partner zu übertragen. In solchen Fällen ist es üblich, eine Entschädigungszahlung zu leisten. Die genaue Bestimmung des Verkaufswerts der Immobilie gestaltet sich oft als schwierig. In der Regel wird ein Gutachten erstellt, um den bestmöglichen aktuellen Marktwert festzulegen, der von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird. Dieser Wert stimmt häufig nicht mit den Forderungen und Vorstellungen der Ehepartner überein, da diese oft von subjektiven und emotionalen Einschätzungen beeinflusst werden. Die Abwicklung sollte so gestaltet sein, als würde die Immobilie an eine fremde Person verkauft werden. Der übernehmende Ehepartner sollte natürlich finanziell in der Lage sein, alle laufenden Kosten nach der Scheidung alleine zu tragen.

Teilungsversteigerung nach der Scheidung

Sind die Ehepartner nicht in der Lage bezüglich der gemeinsamen Immobilie eine Einigung zu treffen, kann nach der Scheidung eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Dabei kann der Verkaufserlös natürlich auch weit unter dem eigentlichen Marktwert liegen kann. Der Höchstbietende, der in der Folge alleiniger Eigentümer des Objekts ist, kann auch ein Dritter sein.
Die Versteigerung von Immobilien bietet sich in den meisten Fällen nicht an und ist meistens zum Nachteil beider Parteien.

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